Wieso Inspektionen von Parkbauten?

  • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bauliche Anlagen so zu errichten und zu erhalten sind, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Siehe BGB §836 oder auch die jeweiligen Bauordnungen der Länder.
  • Die technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ ist eine eingeführte technische Baubestimmung nach der Musterbauordnung. Die Regelungen bzgl. Inspektion und Wartung sind zu berücksichtigen.
  • Bei der Planung von Stahlbetonbauwerken ist die DIN EN 1992-1-1 anzuwenden. Dort ist verankert, dass zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ein Instandsetzungsplan zu erstellen ist. Die Dauerhaftigkeit gilt als sichergestellt, wenn das Bauteil der geplanten Instandhaltung (Inspektion & Wartung) unterliegt.
  • Für die ordnungsgemäße Instandhaltung von Parkbauten sind z.B. nachfolgende technische Regelwerke anzuwenden:
    • Instandhaltungsrichtlinie des DAfStb
    • DBV Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“
    • DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung

Zeitnahe Feststellung

Die in den letzten Jahren aufgetretenen Schäden an Parkbauten zeigen, dass derartige Stahlbetonbauwerke nicht immer die Dauerhaftigkeit aufweisen, die man bei dieser Bauweise vorausgesetzt hatte. Entscheidend hierfür ist die Inspektion und Wartung von Parkbauten. Auftretende Schäden an der Bauwerkskonstruktion in Form von Rissen, Durchfeuchtungen, abgefahrenen Beschichtungen, etc. werden hierbei zeitnah festgestellt und können gezielt bewertet werden.

Regelmäßige Inspektion

Eine regelmäßige Inspektion eines Parkbaus verlängert daher nicht nur die Nutzungsdauer des Bauwerkes erheblich, sondern sichert auch den Werterhalt der Immobilie.

Referenzen und Ansichten

Inspektionen von Parkbauten