Wer ist für die Inspektion zuständig?

  • Die Inspektionen sind vom Eigentümer, dem Verfügungsberechtigten, dem Facility Management oder der Hausverwaltung zu veranlassen.
  • Die Inspektionspflicht bei Parkhäusern und Tiefgaragen erfordert die Einschaltung von spezialisierten Fachingenieuren.
  • Gemäß den gültigen Regelwerken ist die Inspektion und Wartung getrennt zu beauftragen.
    • Inspektion = Planungsaufgabe (Sachkundiger Planer)
    • Wartung = Fachfirma

Was bedeutet das für den Verantwortlichen der Immobilie?

  • Beauftragung eines Sachkundigen Planers mit der Durchführung der jährlich stattfindenden Inspektionen.
  • Beauftragung einer Fachfirma für die darauf folgenden Wartungsarbeiten.

Inspektionen von Parkbauten