Wer ist für die Inspektion zuständig?
- Die Inspektionen sind vom Eigentümer, dem Verfügungsberechtigten, dem Facility Management oder der Hausverwaltung zu veranlassen.
- Die Inspektionspflicht bei Parkhäusern und Tiefgaragen erfordert die Einschaltung von spezialisierten Fachingenieuren.
- Gemäß den gültigen Regelwerken ist die Inspektion und Wartung getrennt zu beauftragen.
- Inspektion = Planungsaufgabe (Sachkundiger Planer)
- Wartung = Fachfirma
Was bedeutet das für den Verantwortlichen der Immobilie?
- Beauftragung eines Sachkundigen Planers mit der Durchführung der jährlich stattfindenden Inspektionen.
- Beauftragung einer Fachfirma für die darauf folgenden Wartungsarbeiten.
Inspektionen von Parkbauten